Die Kooperation zwischen dem Saarland und den Traumaambulanzen in Berus, Münchwies und Saarbrücken wurde kürzlich erneuert und angepasst. Diese Ambulanzen bieten schnelle psychotherapeutische Unterstützung für Menschen, die traumatisierende Erlebnisse erlitten haben, insbesondere Opfer von Gewalttaten. Die „Schnellen Hilfen“ im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts ermöglichen eine zügige psychotherapeutische Betreuung, um psychische Schäden zu verhindern oder zu lindern.
Die Vereinbarungen mit den Traumaambulanzen, die bereits seit vielen Jahren bestehen, wurden nun im Zuge neuer gesetzlicher Bestimmungen überarbeitet. Die Anpassungen betreffen vor allem die Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards und spezifische Qualifikationsanforderungen für das eingesetzte Personal. Die neuen Verträge, die rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 gelten, sichern die Fortsetzung dieser wichtigen Arbeit, die im Saarland bereits als Erfolgsmodell gilt.
Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, trägt die Kosten für diese Leistungen. Die organisatorische Abwicklung erfolgt über das Landesamt für Soziales. Die Traumaambulanzen bieten dabei sowohl psychologische Diagnostik als auch bis zu 15 Sitzungen für Erwachsene sowie bis zu 18 Sitzungen für Kinder und Jugendliche an, wobei bei Bedarf weitere therapeutische Angebote vermittelt werden können.